Zusammenfassung
Die Frage der sozialen Gerechtigkeit bei Berufskrankheiten ist mehr als eine Gerechtigkeitslücke. Die derzeitige öffentliche Diskussion über die Position der Sozial- und Gesundheitspolitik und die erforderlichen Einsparungen in diesem Bereich sollte Themen besonderer Ungerechtigkeiten nicht ausklammern und zu ausgewogeneren und effektiveren Lösungen führen. Mängel sind auf der medizinisch/ wissenschaftlichen, der sozialrechtlichen und der juristischen Ebene feststellbar.
Wir stellen die grundsätzlichen Probleme bei der Beurteilung von Berufskrankheiten dar, die bei der Einschätzung bzgl. der Toxischen Encephalopathie (durch organische Lösemittel nach BK Nr. 1317) und beim MCS-Syndrom ihre besondere Zuspitzung erfährt.
Die abschließenden Vorschläge zur Verbesserung der Situation sind unseres Erachtens längst überfällig.
umwelt-medizin-gesellschaft 19 (1): 62-66
Autoren: Prof. Dr. med. Wolfgang Huber, Maaßstr. 28, 69123 Heidelberg, Tel.: 06221/839574, Fax: 06221/759434.
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