Zusammenfassung
Trotz einzelner positiver Entwicklungen in Schädigungsfällen, in denen das Vorliegen einer toxischen Enzephalopathie (TE) oder einer toxischen Polyneuropathie (TP) streitgegenständlich ist, werden in der Bundesrepublik Deutschland leider nach wie vor die meisten, selbst schwere Schädigungen durch Berufsgenossenschaften, zum Teil aber auch durch andere Sozialversicherungsträger, nicht anerkannt. Zusätzlich zu zahlreichen medizinischen Streitfragen sind Betroffene, die selbst schon schwer erkrankt sind, in entsprechenden rechtlichen Verfahren dann noch zusätzlich mit zum Teil vollkommen übersteigerten rechtlichen Hürden konfrontiert. Zum Teil werden sowohl in medizinischer als auch in rechtlicher Hinsicht dabei vollkommen fehlerhafte und längst widerlegte Annahmen für die Beurteilung des Krankheitsgeschehens zugrundegelegt.
Aufgrund einer Vielzahl von Erfahrungen des Autors in zahlreichen Schädigungsfällen kann festgestellt werden, dass objektives Recht leider in vielen Fällen nicht objektiv ist, sondern für Geschädigte zu untragbaren, zum Teil sogar unmenschlichen Entscheidungen führt.
umwelt medizin gesellschaft 21(1): 25-33
Autor: RA Wilhelm Krahn-Zembol, - Umweltrecht / Umweltmedizin, Toxikologie und Recht -, Lüneburger Str. 36, 21403 Wendisch Evern.