Zusammenfassung
Seit März 2005 gibt es das neue Merkblatt BK 1317 (Toxische Enzephalopathie und toxische Neuropathie). In den Ablehnungsbescheiden wird jetzt immer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "auch das neue Merkblatt...." an der Unbegründetheit der Versicherungsansprüche nichts ändert. In der Praxis gab es in Tat keine Veränderung. Das liegt zum einen daran, dass die Korrektur des Standes der Wissenschaft nicht genutzt wird und zum anderen, weil die Darstellung der Neurotoxikologie im neuen Merkblatt drastisch verfälsch wurde.
umwelt-medizin-gesellschaft 19 (2): 131-133
Autor: Dr. rer. nat. Tino Merz, Frankenstr. 12, 97292 Wüstenzell, Fax: 09369/980798, E-Mail: info@dr-merz.com