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Stand der umweltmedizinischen Versorgung in Deutschland

In Deutschland gibt es laut Bundesregierung gut 4.000 umweltmedizinisch qualifizierte Ärzte. In ihrer Antwort (16/4848) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/4657) schreibt die Regierung, bundesweit hätten 212 Ärzte die Fachqualifikation "Hygiene und Umweltmedizin", zudem gebe es 3.890 Ärzte mit einer umweltmedizinischen Zusatzqualifikation. Von diesen hätten 1.831 eine Kassenzulassung. Der Anteil der umweltmedizinisch ausgebildeten Hausärzte beträgt den Angaben zufolge 1,2 %. Es gebe rund 50 umweltmedizinische Beratungsstellen und Ambulanzen, heißt es weiter. Wir dokumentieren Ausschnitte. (Red.)

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit den 1970er Jahren ist der Zusammenhang zwischen schädigenden Umweltbelastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen immer stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die umweltmedizinische Beratung und Behandlung suchen, ist deutlich gewachsen.
Allerdings kritisieren viele Umwelterkrankte, dass trotz der gestiegenen öffentlichen Aufmerksamkeit die umweltmedizinische Gesundheitsversorgung noch unzureichend sei. Um dieser Kritik auf den Grund zu gehen, ist eine Bestandsaufnahme der umweltmedizinischen Versorgungsstrukturen in Deutschland erforderlich.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Umweltfaktoren beeinflussen zweifelsohne die menschliche Gesundheit und können Gesundheitsstörungen mit verursachen. Die Umweltmedizin leistet einen wichtigen Beitrag zur Abschätzung umweltbedingter Gesundheitsrisiken.
Ihr Ziel ist es, gesundheitsgefährdende Umwelteinflüsse zu erkennen und nachteilige Einflüsse zu verhindern. Das Aufgabengebiet der Umweltmedizin erstreckt sich von der Wissenschaft und Forschung über den Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung bis zur praktischen Anwendung und Umsetzung von umweltmedizinischen Erkenntnissen im Gesundheits- und Umweltschutz. Insofern kommt der Umweltmedizin auch einen stark präventiven Charakter zu.

Definition
Eine wissenschaftlich anerkannte Definition des Begriffs "Umwelterkrankungen" existiert nach Kenntnis der Bundesregierung nicht, weder im deutschen Sprachraum, noch im internationalen englischsprachigen Raum. Bereits das Verständnis über den zugrundeliegenden Umweltbegriff ist verschieden, je nachdem ob ausschließlich anthropogene Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe, Strahlung etc.) oder zusätzlich auch Lebensstilfaktoren (z. B. Bewegungsarmut, Ernährung, Rauchverhalten) oder biogene Faktoren (z. B. Belastung mit Schimmelpilzen) als mutmaßliche Krankheitsursachen einbezogen werden. Problematisch ist insbesondere die dieser Definition zugrunde liegende Reduktion vielfältiger kausaler Beziehungen auf einzelne als krankheitsauslösend angenommene Faktoren. Derartige Zusammenhänge sind wissenschaftlich im allgemeinen nur bei Vorliegen von Dosis-Wirkungsbeziehungen eindeutig belegbar.
Entsprechend der Vielzahl der als krankheitsauslösend angenommenen Einflussfaktoren aus der Umwelt (wie z. B. unterschiedliche Schadstoffe, Lärm, UV-Strahlung, elektromagnetische Strahlung, biogene Faktoren) können auch die Krankheitsbilder grundsätzlich sehr vielfältig sein. Eine eindeutige wissenschaftlich belegte Definition der Krankheitsbilder besteht nicht.

Prävalenz
Der Bundesregierung liegen keine zuverlässigen Angaben zur Prävalenz umwelterkrankter Personen vor. Voraussetzung für eine entsprechende Schätzung ist eine eindeutige, exakt festgelegte Definition des Begriffs Umwelterkrankungen.

Umweltmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten gibt es bundesweit 212 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Hygiene und Umweltmedizin". Von diesen besitzt ein Arzt eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Weiterhin gibt es 3.890 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung "Umweltmedizin". Von diesen nehmen 1.831 an der vertragsärztlichen Versorgung teil. 1,2 % der Hausärztinnen und -ärzte verfügen über eine umweltmedizinische Qualifikation.
Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Hygiene und Umweltmedizin" betrug 335 im Jahre 1991 und ist seitdem kontinuierlich gesunken. Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung "Umweltmedizin" belief sich im Jahr 1994 auf 98. Sie ist bis zum Jahr 2000 auf ca. 4.000 Ärztinnen und Ärzte sprunghaft gestiegen und stagniert seitdem. Seit dem Jahr 2003 ist die Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" in der neuen Muster-Weiterbildungsverordnung der Bundesärztekammer nicht mehr erhalten, so dass seither keine weiteren Ärztinnen und Ärzte die Zusatzbezeichnung erwerben können. Anstelle der Zusatzbezeichnung wurde eine "Strukturierte curriculäre Fortbildung Umweltmedizin" eingeführt. Die Lehr- und Lerninhalte für diese Fortbildungskurse beruhen auf Richtlinien der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2006.

Jahr
Anzahl
1994
98
1995
587
1996
1.256
1997
2.292
1998
3.295
1999
3.547
2000
4.021
2001
4.045
2002
4.039
2003
4.009
2004
3.959
2005
3.959
2006
3.890
Tab.: Entwicklung der Anzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Umweltmedizin.

Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
In der ärztlichen Ausbildung wird der Bereich der Umweltmedizin durch den Querschnittsbereich "Klinische Umweltmedizin" abgedeckt. Für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 Nr. 6 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ein Leistungsnachweis zu erbringen. Zusätzlich kann der Bereich der Umweltmedizin durch Wahlfächer abgedeckt werden. Nach der Anlage 3 der ÄApprO kommen "Hygiene und Umweltmedizin" und "Umweltmedizin" als Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in Betracht. Die nähere Ausgestaltung liegt jeweils in der Verantwortung der Universitäten. Es besteht die Möglichkeit der 5-jährigen Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin und der Fortbildung in Umweltmedizin. Relevante umweltmedizinische Inhalte existieren auch innerhalb folgender fachärztlicher Weiterbildungen: Arbeitsmedizin, Biochemie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere und Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Schwerpunkt Pneumologie, Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie.
Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, dass die Universitäten [ihre] Spielräume nutzen und einheitliche Standards zur umweltmedizinischen Ausbildung entwickeln und aktuell halten.

Versorgungsangebote
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Welche Ursachen zu einer Erkrankung geführt haben, ist dabei grundsätzlich ohne Belang. Deshalb wird auch bei Versorgungsangeboten nicht danach unterschieden, ob die Erkrankungen, auf die eine Behandlung abzielt, durch Umweltbelastungen oder andere Faktoren bedingt sind. Informationen über umweltmedizinische Versorgungsangebote der gesetzlichen Krankenversicherung liegen der Bundesregierung dementsprechend nicht vor.
Im DRG-System wird grundsätzlich der Aufwand einer Krankenhausbehandlung abgebildet. Innerhalb des DRG-Systems erfolgt die Zuordnung zu einer DRG-Fallpauschale insbesondere anhand von Hauptdiagnose und Nebendiagnosen sowie anhand durchgeführter Prozeduren und Operationen. Auch auf Grund von Umwelteinflüssen vorhandene Erkrankungen können dabei grundsätzlich z. B. als Nebendiagnosen bei der DRG-Zuordnung berücksichtigt werden.

Ambulanzen, Beratungsstellen und umweltmedizinische Zentren
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung gibt es in Deutschland ca. 50 umweltmedizinische Beratungsstellen und Ambulanzen.
Umweltmedizinische Beratungsstellen und Ambulanzen sowie umweltmedizinische Zentren, Institute, Abteilungen oder Arbeitsgruppen befinden sich zum Teil an außeruniversitären Forschungszentren (z. B. GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit), an Universitätsinstituten und Universitätskliniken, an Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsämter, Landesgesundheitsämter), an Bundeseinrichtungen (z. B. Robert Koch-Institut, Umweltbundesamt, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Strahlenschutz) sowie im Bereich privatwirtschaftlicher Laboratorien, Beratungsbüros und Kliniken.

Modellprogramme und Pilotprojekte
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Modellprogramme und Pilotprojekte der Krankenkassen zur umweltmedizinischen Versorgung vor.

Nachweise von Zusammenhängen zwischen Umwelteinflüssen und Gesundheitsstörungen
Der Nachweis ursächlicher Zusammenhänge zwischen Umwelteinflüssen und Gesundheitsstörungen ist angesichts der Komplexität von Krankheitsgeschehen und der Vielfalt an Einflussfaktoren nur selten eindeutig möglich. Die Hauptprobleme liegen darin begründet, dass
- die in Betracht kommenden Krankheitsbilder in der Regel nicht ausschließlich durch Umweltfaktoren (im engeren Sinne) hervorgerufen werden,
- andere Faktoren meist eine sehr viel höhere Effektstärke aufweisen,
- Umweltexpositionen i. a. pathogenetisch kaum auffällig sind und damit
- der wissenschaftliche Nachweis von Expositions-Effekt-Beziehungen unter diesen Bedingungen nur unzureichend oder gar nicht gelingt.

Forschungs- und Wissensdefizite, Forschungsförderung
Die Bundesregierung sieht Defizite u. a. im Bereich der Kenntnisse um die Ursachen allergischer Erkrankungen. Auch ist die stetige Zunahme allergischer Krankheiten, die in den letzten Jahrzehnten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen beobachtet wird, bislang nicht verstanden. Als Folge dieser Defizite konnten bislang keine wirksamen Maßnahmen entwickelt werden, um diesem Trend z. B. durch präventive Maßnahmen oder therapeutische Interventionen in frühen Krankheitsstadien zu begegnen.
Die Bundesregierung unterstützt Forschungsarbeiten im Bereich der Umweltmedizin mit dem Schwerpunkt auf allergischen Erkrankungen auf zwei Wegen: Zum einen über den Beitrag des Bundes zur Grundfinanzierung von Wissenschaftsorganisationen, wie z. B. Deutscher Forschungsgemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft, die einschlägige Projekte unterstützen. Daneben fördert die Bundesregierung im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unmittelbar Untersuchungen zur Entstehung allergischer Erkrankungen im Rahmen des Nationalen Genomforschungsnetzes.

(Quelle: Drucksache 16/4848 Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 16/4657 - elektronische Vorab-Fassung, http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604848.pdf)

Kontakt:
Deutscher Bundestag
www.bundestag.de