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In Deutschland gibt es laut Bundesregierung gut 4.000 umweltmedizinisch qualifizierte Ärzte. In ihrer Antwort (16/4848) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/4657) schreibt die Regierung, bundesweit hätten 212 Ärzte die Fachqualifikation "Hygiene und Umweltmedizin", zudem gebe es 3.890 Ärzte mit einer umweltmedizinischen Zusatzqualifikation. Von diesen hätten 1.831 eine Kassenzulassung. Der Anteil der umweltmedizinisch ausgebildeten Hausärzte beträgt den Angaben zufolge 1,2 %. Es gebe rund 50 umweltmedizinische Beratungsstellen und Ambulanzen, heißt es weiter. Wir dokumentieren Ausschnitte. (Red.)
Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten In der ärztlichen Ausbildung wird der Bereich der Umweltmedizin durch den Querschnittsbereich "Klinische Umweltmedizin" abgedeckt. Für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 Nr. 6 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ein Leistungsnachweis zu erbringen. Zusätzlich kann der Bereich der Umweltmedizin durch Wahlfächer abgedeckt werden. Nach der Anlage 3 der ÄApprO kommen "Hygiene und Umweltmedizin" und "Umweltmedizin" als Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in Betracht. Die nähere Ausgestaltung liegt jeweils in der Verantwortung der Universitäten. Es besteht die Möglichkeit der 5-jährigen Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin und der Fortbildung in Umweltmedizin. Relevante umweltmedizinische Inhalte existieren auch innerhalb folgender fachärztlicher Weiterbildungen: Arbeitsmedizin, Biochemie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere und Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Schwerpunkt Pneumologie, Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie. Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, dass die Universitäten [ihre] Spielräume nutzen und einheitliche Standards zur umweltmedizinischen Ausbildung entwickeln und aktuell halten. Versorgungsangebote Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Welche Ursachen zu einer Erkrankung geführt haben, ist dabei grundsätzlich ohne Belang. Deshalb wird auch bei Versorgungsangeboten nicht danach unterschieden, ob die Erkrankungen, auf die eine Behandlung abzielt, durch Umweltbelastungen oder andere Faktoren bedingt sind. Informationen über umweltmedizinische Versorgungsangebote der gesetzlichen Krankenversicherung liegen der Bundesregierung dementsprechend nicht vor. Im DRG-System wird grundsätzlich der Aufwand einer Krankenhausbehandlung abgebildet. Innerhalb des DRG-Systems erfolgt die Zuordnung zu einer DRG-Fallpauschale insbesondere anhand von Hauptdiagnose und Nebendiagnosen sowie anhand durchgeführter Prozeduren und Operationen. Auch auf Grund von Umwelteinflüssen vorhandene Erkrankungen können dabei grundsätzlich z. B. als Nebendiagnosen bei der DRG-Zuordnung berücksichtigt werden. Ambulanzen, Beratungsstellen und umweltmedizinische Zentren Nach Kenntnisstand der Bundesregierung gibt es in Deutschland ca. 50 umweltmedizinische Beratungsstellen und Ambulanzen. Umweltmedizinische Beratungsstellen und Ambulanzen sowie umweltmedizinische Zentren, Institute, Abteilungen oder Arbeitsgruppen befinden sich zum Teil an außeruniversitären Forschungszentren (z. B. GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit), an Universitätsinstituten und Universitätskliniken, an Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsämter, Landesgesundheitsämter), an Bundeseinrichtungen (z. B. Robert Koch-Institut, Umweltbundesamt, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Strahlenschutz) sowie im Bereich privatwirtschaftlicher Laboratorien, Beratungsbüros und Kliniken. Modellprogramme und Pilotprojekte Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Modellprogramme und Pilotprojekte der Krankenkassen zur umweltmedizinischen Versorgung vor. Nachweise von Zusammenhängen zwischen Umwelteinflüssen und Gesundheitsstörungen Der Nachweis ursächlicher Zusammenhänge zwischen Umwelteinflüssen und Gesundheitsstörungen ist angesichts der Komplexität von Krankheitsgeschehen und der Vielfalt an Einflussfaktoren nur selten eindeutig möglich. Die Hauptprobleme liegen darin begründet, dass - die in Betracht kommenden Krankheitsbilder in der Regel nicht ausschließlich durch Umweltfaktoren (im engeren Sinne) hervorgerufen werden, - andere Faktoren meist eine sehr viel höhere Effektstärke aufweisen, - Umweltexpositionen i. a. pathogenetisch kaum auffällig sind und damit - der wissenschaftliche Nachweis von Expositions-Effekt-Beziehungen unter diesen Bedingungen nur unzureichend oder gar nicht gelingt. Forschungs- und Wissensdefizite, Forschungsförderung Die Bundesregierung sieht Defizite u. a. im Bereich der Kenntnisse um die Ursachen allergischer Erkrankungen. Auch ist die stetige Zunahme allergischer Krankheiten, die in den letzten Jahrzehnten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen beobachtet wird, bislang nicht verstanden. Als Folge dieser Defizite konnten bislang keine wirksamen Maßnahmen entwickelt werden, um diesem Trend z. B. durch präventive Maßnahmen oder therapeutische Interventionen in frühen Krankheitsstadien zu begegnen. Die Bundesregierung unterstützt Forschungsarbeiten im Bereich der Umweltmedizin mit dem Schwerpunkt auf allergischen Erkrankungen auf zwei Wegen: Zum einen über den Beitrag des Bundes zur Grundfinanzierung von Wissenschaftsorganisationen, wie z. B. Deutscher Forschungsgemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft, die einschlägige Projekte unterstützen. Daneben fördert die Bundesregierung im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unmittelbar Untersuchungen zur Entstehung allergischer Erkrankungen im Rahmen des Nationalen Genomforschungsnetzes. (Quelle: Drucksache 16/4848 Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 16/4657 - elektronische Vorab-Fassung, http://dip.bundestag.de/btd/16/048/1604848.pdf) Kontakt: Deutscher Bundestag www.bundestag.de |
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