Zusammenfassung
Neben Chemikalienbelastungen im Innenraum sind Schimmelpilze ein heute sehr häufig anzutreffendes Problem in Wohnungen. Nach der Statistik zählen feuchte bzw. schimmelbelastete Mieträume zum häufigsten Mietminderungsgrund.
Die Rechtsprechung der Gerichte ist im Bereich der Schimmelbelastung in Mietwohnungen stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Umso wichtiger ist deshalb eine fundierte Verfahrensführung und die Einschaltung fachkundiger Sachverständiger.
umwelt-medizin-gesellschaft 19(3): 231-236
Autoren: Rechtsreferendarin mag. jur. Nicole Poock, Rechtsanwalt Wilhelm Krahn- Zembol, Lüneburger Str. 36, 21403 Wendisch Evern, Tel.: 04131/ 93 56 56, Fax: 04131/ 93 56 57