Zusammenfassung
Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde jetzt ein Präzedenzverfahren eines geschädigten Nachbarn einer Mobilfunkanlage entschieden, welches für den gesamten Umweltbereich von Bedeutung ist, vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 10.07.2007, Beschwerdenummer 32015/02. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes führt zu einer weitreichenden Aushöhlung der Rechte von geschädigten Nachbarn und Betroffenen allgemein. Ihnen wird weitgehend ein Abwehranspruch verwehrt, wenn staatlich geregelte Grenzwerte eingehalten werden. Selbst eine Beweisaufnahme hinsichtlich der konkret nachweisbaren Gesundheitsschädigungen, die in den prozessrechtlichen Verfahrensordnungen vorgesehen ist, sei dann nicht erforderlich.
umwelt medizin gesellschaft 20(4): 326-330
Autor: Wilhelm Krahn-Zembol, Rechtsanwalt, - Umweltrecht / Umweltmedizin, Toxikologie und Recht -, Lüneburger Str. 36, 21403 Wendisch Evern, Tel.: 04131 / 93 56 56, Fax: 04131 / 93 56 57