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Acrylamid in Lebensmitteln
Wissenschaftlich fundierte Höchstmengen für Acrylamid in Lebensmitteln können nach Ansicht des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgesetzt werden. Das Institut empfiehlt aber die Einführung eines "Aktionswertes" von 1000 Mikrogramm Acrylamid pro Kilogramm Lebensmittel als einen ersten Schritt in Richtung einer weiteren drastischen Reduzierung. Ziel ist es, den Acrylamidgehalt so weit wie möglich zu senken.

"Acrylamid ist eine Substanz, die wahrscheinlich auch beim Menschen Krebs auslösen und das Erbgut schädigen kann" so Dr. Dieter Arnold, Leiter des BgVV. "Wir halten die Acrylamid-Aufnahme über Lebensmittel für bedenklich und fordern die Hersteller deshalb nachdrücklich auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Gehalte so schnell und so weit wie möglich zu senken". Die Tatsache, dass Verbraucher möglicherweise bereits seit Jahren hohe Mengen an Acrylamid über Lebensmittel aufgenommen haben, macht es erst recht notwendig, das Problem rasch und notfalls stufenweise zu lösen.

Acrylamid ist ein Baustein von Kunststoffen. Von daher könnte die Chemikalie auch in Lebensmittelverpackungen enthalten sein. Nach der Bedarfsgegenständeverordnung darf ein Übergang von Acrylamid in Lebensmittel (bei einer Nachweisgrenze der Analysenmethode von 0,01 mg/kg) nicht nachweisbar sein, um den Verbraucher vor möglichen Risiken zu schützen.
Unter bestimmten Bedingungen entsteht die Substanz (ohne dass sie von außen zugesetzt wurde) aber auch bei der Herstellung von Lebensmitteln im gewerblichen und privaten Bereich. Zum Teil sehr hohe Acrylamidgehalte von über 3.000 Mikrogramm pro Kilogramm ließen sich in sehr stark erhitzten kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln nachweisen. Betroffen von dem Aktionswert sind vor allem einzelne Produkte aus der Gruppe der Kartoffelchips, in geringerem Ausmaß aber auch anderer Knabberartikel und Kekse.
Erstmalig hatte im April diesen Jahres die Schwedische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Swedish National Food Administration, NFA) auf die z.T. hohen Mengen von Acrylamid in Lebensmitteln u.a. Knäckebrot hingewiesen. Die in Schweden untersuchten Lebensmittel, die Acrylamid enthielten, waren stärkehaltig und gebraten, gebacken oder frittiert.
In Gemüse, Obst und Fleisch sowie in gekochten oder gedünsteten Lebensmitteln wurde Acrylamid dagegen bislang nicht nachgewiesen. Zwar gibt es mittlerweile Hinweise auf Faktoren, die an der Acrylamidbildung beteiligt sind, aufgeklärt ist der Entstehungsmechanismus aber nach wie vor nicht.

Der jetzt vom BgVV empfohlene Aktionswert soll den Verbraucher kurzfristig vor Acrylamid-Spitzenbelastungen schützen, indem er die Industrie zum Handeln auffordert und der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer die Möglichkeit zur Intervention bietet, bis eine wissenschaftlich fundierte Ableitung von Höchstmengen möglich ist.

(Quelle: Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), 29.04.2002 und 14.08.2002; www.bgvv.de)

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