Freiburger Appell in der Kritik
Während der Freiburger Appell mittlerweile von ca. 35.000 Menschen aus der Bundesrepublik und 4.000 aus dem Ausland unterzeichnet worden ist - und von einer großen Anzahl von Verbänden, Initiativen, Gewerkschaften und Parteien unterstützt wird - hat sich erstmals ein etablierter Umweltmediziner in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift zu den Aussagen des Freiburger Appells geäußert.
Prof. Eikmann vom Hess. Zentrum für Klinische Umweltmedizin in Gießen nimmt darin zu den inhaltlich wichtigsten Punkten Stellung und kritisiert im wesentlichen den mangelnden Bezug auf die wissenschaftlichen Grundlagen. "Es fehlt jedenfalls für die Annahmen, die dem Freiburger Appell zugrundegelegt werden, und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen eine überzeugende empirisch wissenschaftliche Basis."
Sein vernichtendes Urteil. "Der Freiburger Appell ist ...(trotz des zu unterstellenden guten Willens der Verfasser) als ein absolut kontraproduktiver Ansatz einzustufen. Er verstärkt die zu Unrecht bestehende massive Verunsicherung in der Bevölkerung noch und schürt die schon bestehenden Ängste. Dies ist das Gegenteil einer sachgerechten Aufklärung und muss aus ärztlicher Sicht als unethisch und nicht hinnehmbar eingestuft werden."
Dabei unterstützt er durchaus z.B. die Forderungen nach einem Mitspracherecht der Bevölkerung und der Gemeinden bei der Standortplanung sowie die umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die Gesundheitsgefahren der EMF. Auch betont er, "dass die Forschungstätigkeit im Bereich der EMF - u.a. auch wegen der großen Verunsicherung in der Bevölkerung und vieler noch offener wissenschaftlichen Fragestellungen - dringend fortgeführt und in manchen Bereichen noch verstärkt werden sollte."
Wie aus Kreisen der Initiatoren des Freiburger Appells verlautbart, werden einige Kritikpunkte gar nicht einmal abweichend gesehen. Leider habe sich der Versuch mithilfe des Appells eine empirisch gestützte Datenbank über Kasuistiken aufzubauen als nicht praktikabel erwiesen, musste Dr. Germann, Vorstand der IGUMED, eingestehen. Man wolle nun versuchen, das vorhandene Wissen in einer Expertentagung zu bündeln. Anlässlich eines Treffens mit Bundesumweltminister Trittin hatte dieser seine diesbezügliche Unterstützung zugesagt. Bezüglich des kommunalen Mitspracherechts verwies Trittin auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber. Innerhalb von acht Wochen nach Antrag auf eine Antennenerrichtung haben die Kommunen das Recht, einen Standort vorzuschlagen. Er fordere alle Kommunen auf, in denen die Betreiber diese Selbstverpflichtung nicht einhalten, ihm dies mitzuteilen. Er schloss für den Fall häufiger Verstöße eine gesetzliche Regelung für die Zukunft nicht aus.
(Quellen: EIKMANN, T. & HERR, C. (2003): Der Freiburger Appell - ein neuer Aspekt in der öffentlichen Diskussion über elektromagnetische Felder, Umweltmed Forsch Prax 8 (1): 3-5; GERMANN (2003): mdl. Mitteilung; MILLER-ZIMMER, H. (2003): Pressemitteilung v. 23.3.03)
Kontakt:
Dr. med. Peter Germann, IGUMED, Köhlerstr. 14, 67549 Worms, Fax: 06241/593844, Dr.Peter.Germann@t-online.de, www.elektrosmognews.de/Freiburger_Appell.pdf
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