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Landwirt unterliegt in Gen-Klage gegen US-Konzern
In der Januarausgabe dieses Heftes berichteten wir ausführlich über ein anstehendes Urteil des kanadischen Obersten Gerichts in einem Rechtsstreit über Patente auf Leben. Der US-Konzern hatte den kanadischen Bauern Percy Schmeiser verklagt, weil dieser einen Teil seiner eigenen Rapsernte zur Wiederaussaat im nächsten Jahr genutzt hatte, obwohl diese Ernte durch Auskreuzung von Nachbarfeldern mit Monsanto`s patentiertem Gen kontaminiert worden war. Am 21. Mai fällte nun das Oberste Gericht von Kanada sein endgültiges Urteil im Fall Monsanto gegen Percy Schmeiser. Demnach verletzte Schmeiser das kanadische Patentgesetz, weil er wusste oder hätte wissen müssen, dass seine Rapsernte mit patentierten Genen kontaminiert war, und weil er trotzdem Saat aus dieser Ernte wiederaussäte. Doch entschied das Gericht weiter, dass Schmeiser nicht, wie in den ersten Instanzen entschieden, den Verkaufswert der kontaminierten Ernte an Monsanto bezahlen muss. Ebenfalls wurden die gegen ihn erhobenen Strafzahlungen fallengelassen und er muss nur seine eigenen Gerichtskosten, nicht die von Monsanto, tragen. Dies wird damit begründet, dass Schmeiser wie oben erwähnt keinerlei Vorteil aus der Anwesenheit des Gens auf seinem Acker gezogen hatte. Monsanto wertete das Urteil als grossen Erfolg für die Gentechnikindustrie. Hiermit hat das Oberste Gericht einen weltweiten Standard für Rechte des intellektuellen Eigentums gesetzt, dadurch bleibt Kanada eine attraktive Investitionsmöglichkeit, heisst es aus der Konzernzentrale. Wir glauben, dass diese Entscheidung des Obersten Gerichts eine gute Nachricht für Bauern und Kanadier ist, die alle von der innovativen Arbeit profitieren, die im Land geleistet wird, um mehr Nahrung von höherer Qualität zu erzeugen.1 Die Mehrzahl der kanadischen Verbraucher lehnt GvO ab. Percy Schmeiser sprach von einem persönlichen Sieg, da er nicht wie befürchtet Monsantos Gerichtskosten von 200.000 § tragen muss. Er könne zumindest sein Haus und seine Lebensgrundlage, den Hof, behalten. Doch betonte er, dass das kanadische Parlament dringend die Patentgesetzgebung überarbeiten müsse, die das Gericht veranlasste, ein Patent auf ein Gen so zu interpretieren, dass es seinem Eigentümer die Kontrolle über eine ganze Pflanze gewähre. Das patentierte Gen macht vielleicht ein Dreisigtausendstel der Erbsubstanz einer Pflanze aus, wie kann man da einen Besitzanspruch geltend machen? Gleichzeitig warnte er, dass Urteil könne für Monsanto nach hinten losgehen: Monsanto wurde der Besitz aller mit seinem Gen kontaminierten Pflanzen zugesprochen. Aber Besitz bedeutet auch Verantwortung. Es dürfte durch das Urteil deutlich leichter geworden sein, Monsanto für eine Verunreinigung der eigenen Ernte verantwortlich zu machen.2 Weiter sagt er in einer Presseerklärung, nach diesem sieben Jahre andauernden Kampf wolle er sich zunächst um seinen Hof und seine Familie kümmern, doch werde er sich auch in Zukunft für die Rechte der Bauern einsetzen. Er dankte den zahllosen Menschen in aller Welt, die ihn finanziell und moralisch unterstützt haben. Die Urteilsschrift ist über www. einsehbar. Das Gerichtsurteil kann über www.percyschmeiser.com eingesehen werden. 1 Monsanto Pressemitteilung Manitoba, Winnipeg 21.5.04 www.monsanto.com 2 Schmeiser Pressemitteilung www.percyschmeiser.com Kontakt: |
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