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Neue Holzschutzmittelvorstudie an Universität Greifswald vergeben
Wie schädlich waren die Holzschutzmittel, über die im Frankfurter Holzschutzmittelprozess verhandelt wurde, wirklich?

Wem ist noch der Frankfurter Holzschutzmittelprozess, das größte Umweltverfahren der deutschen Justizgeschichte, in Erinnerung? Hier ein kurzer Ablauf:

* In den 70er bis Anfang/Mitte der 80er Jahre mussten nach der Baunorm DIN 68800 alle Fertighäuser mit PCP- und lindanhaltigen Holzschutzmitteln behandelt werden.
Auch heute noch müssen nach dieser Norm alle tragenden Bauteile mit Holzschutzmitteln behandelt werden.
* Nach Erhebungen des damaligen Bundesgesundheitsamtes wurden in diesem Zeitraum in 90 % aller deutschen Haushalte diese PCP- und lindanhaltigen Holzschutzmittel eingesetzt.
* Die hochgiftigen Dioxine, die durch Abfallentsorgung in allen Holzschutzmitteln dieses Zeitraumes entsorgt wurden, sind die nächsten 800 Jahre in ihrer Wirkung existent.
* 1984 erstattete die Interessengemeinschaft der Holzschutzmittelgeschädigten (IHG) Strafanzeige gegen zwei Manager der Holzschutzmittelindustrie.
* An die 1.000 Strafanzeigen von Familien führten zu annähernd 4.000 Fallakten von Betroffenen, die derzeit im hessischen Staatsarchiv in Wiesbaden eingelagert sind.
* Die Ermittlungstätigkeit des Bundeskriminalamtes, der Staatsanwaltschaft Frankfurt und die anschließenden Prozesse nahmen einen Zeitraum von 12 Jahren in Anspruch.
* Erstinstanzlich verurteilte das Landgericht Frankfurt die betreffenden Manager wegen Körperverletzung und Freisetzung von Giften zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr auf Bewährung.
* Dieses Urteil wurde wegen eines Formfehlers vom BGH revidiert und endete mit einem Vergleich zur Zahlung von 4 Millionen DM zur Etablierung eines Lehrstuhles für Innenraumtoxikologie an der Universität Giessen.
* Nach bisherigen Erhebungen ist von ca. 250.000 Geschädigten auszugehen.


Aufgrund einer Initiative der Arbeitsgruppe Innenraumschadstoffe und Gesundheit im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) konnte erreicht werden, dass durch das Bundesministerium für Umwelt eine Vorstudie zu einer Holzschutzmittelstudie an die Universität nach Greifswald vergeben wurde.

Prof. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine erhielt vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den Auftrag, für eine Machbarkeitsstudie die ca. 4.000 Fallakten des Frankfurter Holzschutzmittelprozesses einzusehen.

In der Voruntersuchung sollen wissenschaftlich-standardisierte Kriterien für eine künftige umfassende Studie festgelegt werden, um mögliche Zusammenhänge einer Exposition gegenüber Holzschutzmitteln und gesundheitlichen Schäden abzuklären.

Ziel des Vorhabens ist es, insbesondere mit Hilfe eines historischen Kohortenansatzes (externe und interne Vergleichsgruppe), eine qualifizierte Einzelfallbewertung von Betroffenen vorzunehmen und anhand ausgewählter Daten der Frankfurter Staatsanwaltschaft die Machbarkeit und den Aufwand für eine umfassende Holzschutzmittelstudie zu ermitteln.

Den vielen Betroffenen, denen in der Vergangenheit durch fachlich wenig qualifizierte Gutachten Falschdiagnosen attestiert wurden, könnten die Ergebnisse zu einer Rehabilitierung bezüglich der ihnen in vielen Fällen angehängten psychischen Stigmatisierung verhelfen.

Folgendes Bundesinteresse war für die Bewilligung der Studie von Interesse:
- Holzschutzmittel sind aufgrund ihres großen Einsatzvolumens, ihrer Anwendung im Nahbereich des Menschen und aufgrund mutmaßlicher in der Vergangenheit eingetretener Gesundheitsschäden eine besonders bedeutende Gruppe der Biozide.
- Das Ergebnis einer Holzschutzmittelstudie könnte ein Beispiel für die begrenzten Erkenntnismöglichkeiten bieten, die sowohl die Wissenschaft als auch die Wirtschaft, Verwaltung und Justiz für den Umgang mit und die Beherrschung von Produktrisiken bereithalten.
- Die geplante Voruntersuchung ist als Machbarkeitsstudie für eine künftige umfassende Studie angelegt. Das Ergebnis einer Holzschutzmittelstudie könnte die volkswirtschaftliche Dimension eines zunächst nur behaupteten, aber nicht wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsrisikos durch ein Produkt beziffern helfen. Somit könnten Ergebnisse aus dieser Studie die Bereitschaft zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Vorsorge auf Seiten des Staates erhöhen. Dadurch könnte ein Beitrag geleistet werden, staatliche Regelungen (bestehende und künftige) im Sinne des Verbraucherschutzes zu verbessern, zu mehr Transparenz in der Risikokommunikation beitragen und die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei Maßnahmen zur Produktsicherheit zu verbessern.

Diese aufgeführten Ziele werden ausdrücklich auch vom Bundesinstitut für Risikobewertung gefordert.


Kontakt:
Karl-Jürgen Prull
Arbeitsgruppe Innenraumschadstoffe und Gesundheit im
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
Horst 5, 27313 Dörverden,
Tel: 05165-913940, Fax: 05165-913941
k.j.prull@bbu-bonn.de

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