Weltkindergipfel - UN-Sondergeneralversammlung (UNGASS)
(8.-10.5.2002, New York)
Jörg Maywald
Dr. Jörg Maywald
Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind
Vom 8.-10.5.2002 fand in New York die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zu Kindern - der so genannte Weltkindergipfel - statt. An der Konferenz am Hauptsitz der Vereinten Nationen nahmen Vertreter von mehr als 180 Staaten, darunter 70 Staats- und Regierungschefs, teil, um die Situation der Kinder in der Welt zwölf Jahre nach dem ersten Gipfel zu bilanzieren und um unter dem Titel "Eine kindgerechte Welt" (A World Fit for Children) einen internationalen Aktionsplan für die nächsten zehn Jahre zu verabschieden. Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen nahmen offiziell rund 360 Kinder- und Jugenddelegierte an der Konferenz teil.
Die Deutsche Delegation
An der Spitze der deutschen Delegation stand Bundesjugendministerin Dr. Christine Bergmann. Deutschland wurde außerdem von Bundestagsvizepräsidentin Anke Fuchs vertreten, Sonderbeauftragte des Bundeskanzlers für den Weltkindergipfel und Schirmherrin der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Der deutschen Delegation gehörten mit Marian Brehmer (10 Jahre), Dominique Hitz (17 J.), Ellena Schubert (17 J.) und Konstantin Stern (15 J.) vier hoch motivierte und gut vorbereitete Kinder bzw. Jugendliche aus Bayern, Berlin und Niedersachsen an. Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, vertrat als stellvertretender Sprecher der National Coalition die Anliegen der Nichtregierungsorganisationen in der deutschen Regierungsdelegation. Unter den insgesamt mehr als 1.700 Teilnehmer(inne)n allein von Nichtregierungsorganisationen kamen aus Deutschland neben dem Vertreter der Deutschen Liga für das Kind Vertreter(innen) des Deutschen Kinderschutzbundes, der Kindernothilfe, von terre des hommes und World Vision.
Abschlussdokument "Eine kindgerechte Welt" (A World Fit for Children)
Bis zum Abend des letzten Konferenztages war ungewiss, ob es überhaupt zur Verabschiedung eines Konsensdokuments durch die Generalversammlung kommen würde. Hauptstreitpunkte bis zuletzt waren u.a. der Bezug zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Sexualaufklärung und -beratung, das Verbot der Todesstrafe für Kinder und die Erhöhung internationaler Entwicklungshilfe.
Das Abschlussdokument "Eine kindgerechte Welt" (A World Fit for Children) enthält eine Deklaration, eine Übersicht über die Entwicklung der Situation der Kinder in der Welt seit dem ersten Weltkindergipfel 1990, einen Aktionsplan mit konkreten Zielen und Strategien, einen Aufruf zur Mobilisierung von Ressourcen sowie eine Selbstverpflichtung zur Aufstellung nationaler Aktionspläne und zur Kontrolle der angestrebten Ziele.
In der Deklaration wird zu einer globalen Bewegung aufgerufen, eine kindgerechte Welt zu errichten. In dieser globalen Bewegung für Kinder sollen sich alle Mitglieder der Gesellschaft auf die folgenden zehn Ziele und Prinzipien verpflichten:
(1) Kinder an die erste Stelle setzen (Vorrang des Kindeswohls);
(2) Abschaffung der Armut und der schlimmsten Formen der Kinderarbeit durch Investitionen in Kinder;
(3) Kein Kind zurücklassen (Beendigung aller Formen der Diskriminierung von Kindern);
(4) Körperliche, geistige, seelische und soziale Fürsorge für jedes Kind, um einen bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen;
(5) Qualitativ gute Bildung und Erziehung für jedes Mädchen und jeden Jungen;
(6) Schutz der Kinder vor Schäden und Ausbeutung einschließlich aller Formen des Terrorismus und der Geiselnahme;
(7) Schutz der Kinder vor Krieg;
(8) Kampf gegen HIV/AIDS;
(9) Kindern zuhören und ihre Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten sichern;
(10) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen.
- Bilanz seit 1990
Die Bilanz über die Entwicklung der Situation der Kinder in der Welt seit dem ersten Weltkindergipfel 1990 stellt fest, dass die 1990er Jahre eine Zeit großer Versprechungen aber nur mäßiger Erfolge gewesen sind. Als Erfolg wird verzeichnet, dass eine Rekordzahl von 192 Ländern die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert oder gezeichnet haben; 155 Länder haben in der Folge des ersten Weltkindergipfels 1990 nationale Aktionspläne aufgestellt, um die Ziele des ersten Gipfels zu erreichen. Positiv wird weiterhin vermerkt, dass in diesem Jahr im Vergleich zu vor 10 Jahren 3 Millionen Kinder weniger sterben, dass die Polio-Krankheit weltweit praktisch ausgerottet wurde und dass aufgrund der Verabreichung von jodiertem Salz jährlich 90 Millionen Kinder vor dem Verlust von Lernfähigkeiten geschützt werden.
Auf der anderen Seite wird festgestellt, dass jährlich weiterhin mehr als 10 Millionen Kinder sterben, obwohl deren Tod in den meisten Fällen verhindert werden könnte, dass 100 Millionen Kinder (darunter 60 % Mädchen) keine Schulbildung erhalten, dass 150 Millionen Kinder unter Unter- und Mangelernährung leiden und dass HIV/AIDS sich mit katastrophaler Geschwindigkeit unter Kindern ausbreitet. Negativ wird außerdem vermerkt, dass u.a. Schuldenlasten, exzessive Militärausgaben, bewaffnete Konflikte, Okkupationen, Geiselnahmen, Terrorismus und der Mangel an effizienter Ressourcennutzung einer wirksamen Bekämpfung der Armut und damit einer Verbesserung der Situation der Kinder entgegenstehen. Weitere Gefährdungen für Millionen von Kindern bestehen aufgrund gefährlicher und ausbeuterischer Arbeit, durch den Verkauf und die Verschleppung von Kindern und durch andere Formen von Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung und Gewalt.
- Aktionsplan 2000-2010
Der für die laufende Dekade (2000-2010) beschlossene Aktionsplan enthält vier Prioritäten (Gesundheitsförderung, Erziehung und Bildung, Schutz vor Misshandlung, Ausbeutung und Gewalt, Kampf gegen HIV/AIDS) mit insgesamt 21 spezifischen Zielen:
1. Gesundheitsförderung
(a) Verminderung der Kindersterblichkeit der unter Fünfjährigen um 33 % bis 2010, bzw. 66 % bis 2015
(b) Senkung der Müttersterblichkeit um 33 % bis 2010, bzw. 75 % bis 2015
(c) Verminderung von Unter- und Mangelernährung bei den unter Fünfjährigen um 33 % bis 2010 und Senkung der Rate untergewichtig geborener Kinder um 33 % bis 2010
(d) Verringerung der Anzahl von Haushalten ohne Zugang zu Sanitäreinrichtungen und Trinkwasser um 33 % bis 2010
(e) Entwicklung und Umsetzung nationaler Gesundheitsprogramme für die frühe Kindheit
(f) Entwicklung und Umsetzung nationaler Gesundheitsprogramme für Jugendliche
(g) Schaffung altersgemäßer Zugänge zu Sexualaufklärung und -beratung bis 2015
2. Erziehung und Bildung
(a) Ausdehnung und Verbesserung der Kleinkinderziehung für Mädchen und Jungen, besonders für benachteiligte Kinder
(b) Verminderung der Anzahl der Kinder ohne Schulbildung um 50% und zugleich Erhöhung der Grundschulbesuchsquote auf 90% bis 2010
(c) Erreichung gleicher Bildungschancen für Mädchen und Jungen bis 2015
(d) Verbesserung der Bildungsqualität und Einführung überprüfbarer Bildungsziele insbesondere in puncto Rechen- und Lesefähigkeit sowie Lebenskompetenzen
(e) Zugang für alle Kinder zu Lern- und Lebenskompetenz-Programmen
(f) Verminderung der Rate nicht lesefähiger Erwachsener, insbesondere Frauen, um 50%
3. Schutz vor Misshandlung, Ausbeutung und Gewalt
(a) Schutz der Kinder vor allen Formen von Misshandlung, Vernachlässigung, Ausbeutung und Gewalt
(b) Schutz der Kinder vor bewaffneten Konflikten und Vertreibung
(c) Schutz der Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung, einschließlich Pädophilie, Kinderhandel und Entführung
(d) Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (entsprechend der Resolution 182 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO)
(e) Verbesserung der schlechten Lage von Millionen von Kindern, die unter besonderen schwierigen Umständen leben
4. Kampf gegen HIV/AIDS
(a) Verminderung der Zahl HIV-infizierter junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren um 25% bis 2010
(b) Verminderung der Zahl HIV-infizierter Kleinkinder um 50% bis 2010
(c) Entwicklung und Einführung nationaler Fürsorgeprogramme für Waisenkinder sowie für HIV-infizierte bzw. an AIDS erkrankte Mädchen und Jungen
In dem Aufruf zur Mobilisierung von Ressourcen wird davon ausgegangen, dass die Hauptverantwortung für die Umsetzung des Aktionsplans bei den einzelnen Ländern liegt, die zur Erreichung der angestrebten Ziele zusätzliche Mittel sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene aufbringen sollen. Die entwickelten Länder werden dazu aufgerufen, so bald wie möglich das bereits bei anderer Gelegenheit vereinbarte Ziel zu erreichen, mindestens 0,7 % ihres Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe auszugeben, wobei zwischen 0,15 % und 0,20 % den am wenigsten entwickelten Ländern zur Verfügung gestellt werden sollen.
Im letzten Kapitel des Abschlussdokuments, das den Titel "Folgeaktionen und Überprüfung" trägt, verpflichten sich die unterzeichnenden Länder, mit besonderer Dringlichkeit und möglichst bis Ende 2003 nationale und soweit angemessen regionale Aktionspläne aufzustellen, in denen zeit- und zielgerichtete sowie überprüfbare Maßnahmen zur Umsetzung der in dem beschlossenen Aktionsplan formulierten Ziele aufgeführt sind. Bei der Erarbeitung dieser nationalen Aktionspläne sollen die für und mit Kindern arbeitenden Nichtregierungsorganisationen sowie die Kinder selbst angemessen beteiligt werden. Die Umsetzung der nationalen Aktionspläne soll unter Hinzuziehung statistisch ausgewerteter Daten regelmäßig überprüft werden. Die Unterzeichnerstaaten der UN-Kinderrechtskonvention werden darüber hinaus ermutigt, in ihre periodischen Staatenberichte an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Informationen über die erfolgten Maßnahmen und Ergebnisse zur Umsetzung des beschlossenen Aktionsplans aufzunehmen.
Position der Nichtregierungsorganisationen
Die in New York vertretenen Nichtregierungsorganisationen (NGO´s), darunter der so genannte Child Rights Caucus - ein Zusammenschluss von rund 100 NGO´s - zeigten sich in ihrer großen Mehrzahl enttäuscht über die bei den strittigen Punkten gefundenen Kompromisse. Viele der von den NGO´s erarbeiteten Alternativvorschläge wurden im Abschlussdokument nicht berücksichtigt.
- Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention
Zwar wird an mehreren Stellen im Abschlussdokument Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen genommen. Dennoch werden mit Rücksicht auf die Position der USA (neben Somalia das einzige Land weltweit, das die Konvention nicht ratifiziert hat) die in der Kinderrechtskonvention formulierten Standards nicht als die maßgeblichen Bezugspunkte für alle Kinder betreffenden Aktionen festgeschrieben. In Paragraph 4 der dem Aktionsplan vorgeschalteten politischen Erklärung werden die Konvention und ihre Zusatzprotokolle lediglich als ein Standard unter mehreren bezeichnet. Der auf den Kinderrechten basierende Ansatz hat sich daher auch mehr als zwölf Jahre nach der einstimmigen Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen nicht eindeutig und unmissverständlich behaupten können.
- Recht von Kindern und Jugendlichen auf Sexualberatung und entsprechende gesundheitliche Hilfen
Das besonders für von sexueller Ausbeutung gefährdete Jugendliche wichtige Recht auf Zugang zu Sexualberatung und entsprechenden gesundheitlichen Hilfen ist nicht in ausreichender Weise in dem Dokument verankert worden. Der Vatikan, die USA aber auch das EU-Mitglied Irland haben hier blockiert, da sie darin ein Einfallstor für die Möglichkeit legaler Abtreibungen gesehen haben. In Paragraph 36 (g) des Aktionsplans wird nunmehr durch eine unpräzise Altersgrenze offen gelassen, ob Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Sexualberatung und entsprechende gesundheitliche Hilfen zusteht.
- Verbot von Körperstrafen
Gegen den Widerstand zahlreicher vor allem islamischer Länder und der USA konnte ein allgemeines Verbot von Körperstrafen gegen Kinder nicht durchgesetzt werden. Erreicht wurde lediglich eine Formulierung, die den Schutz der Kinder vor grausamen, inhumanen oder entwürdigenden Bestrafungen vorsieht.
- Verbot der Todesstrafe
Ebensowenig konnte in dem Abschlussdokument gegen die Haltung der USA und anderer Länder ein allgemeines Verbot der Todesstrafe gegen Kinder verankert werden. In Paragraph 44 (8) des Aktionsplans werden die Regierungen aller Staaten lediglich dazu aufgerufen, die von ihnen bereits bei anderer Gelegenheit eingegangenen Verpflichtungen bezüglich eines Verbots der Todesstrafe einzulösen. Im Klartext bedeutet dies, dass die USA als Nicht-Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention an ein Verbot der Todesstrafe gegen Kinder nicht gebunden ist.
- Erhöhung internationaler Entwicklungshilfe
Obwohl das Abschlussdokument an mehreren Stellen (u.a. in Paragraph 51) feststellt, dass für die Umsetzung des Aktionsplans bedeutende zusätzliche menschliche, finanzielle und materielle Ressourcen auf nationaler und internationaler Ebene erforderlich sind, verpflichten sich die entwickelten Staaten nicht auf die bereits bei früherer Gelegenheit beschlossene Erhöhung der Entwicklungshilfe auf mindestes 0,7 % des Bruttosozialprodukts. Die Staaten, die dieses Ziel bisher nicht erreicht haben (dies betrifft alle entwickelten Staaten mit Ausnahme von Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden; die Quote Deutschlands lag 2001 nach OECD-Angaben bei 0,27 %) werden lediglich dringend aufgefordert, dieses Ziel anzustreben.
- Kulturelle Relativierung bei der Umsetzung des Aktionsplans
Im Abschnitt "Folgeaktionen und Überprüfung" des Abschlussdokuments verpflichten sich die Staaten zu einer Umsetzung des Aktionsplans in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen, religiösen und ethischen Werten und kulturellen Hintergründen. Die hier beschlossene Anbindung an geltende Gesetze und kulturelle Traditionen öffnet einer Relativierung von Kinderrechten Tür und Tor und steht in Widerspruch zur Universalität von Menschenrechten.
- Zeitplan für die Aufstellung eines Nationalen Aktionsplans
Die Verpflichtung zur Aufstellung nationaler Aktionspläne ist nicht an einen festen Zeitplan gebunden, obwohl ihnen eine besondere Dringlichkeit zugemessen wird. Sie sollen lediglich "wenn möglich" bis Ende 2003 ausgearbeitet sein.
Ergebnisse des Kinderforums
Drei Tage vor dem offiziellen Beginn kamen in New York 360 Kinder- und Jugenddelegierte aus aller Welt - darunter einige mit Behinderungen - in einem vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF organisierten Kinderforum (Children´s Forum) zusammen, um sich auf den Gipfel vorzubereiten. Bei der Eröffnung versicherte UN-Generalsekretär Kofi Annan, dass dies ein historischer Moment sei und dass die Meinungen der Kinder von den Erwachsenen ernst genommen würden. Beeindruckend in den sich anschließenden Themengruppen waren die Zielstrebigkeit, der Wille zur Einigung und der Respekt der Kinder untereinander. Sprachgrenzen und kulturelle Hürden wurden schnell überwunden und es gelang ihnen pünktlich zum Beginn des Gipfels, unter dem Motto "Eine Welt, die zu uns passt" (A World Fit for Us) eine gemeinsame Botschaft an die Erwachsenen und an die Regierungen zu formulieren.
Die Botschaft der Kinder enthält einen Katalog von zehn Forderungen:
1. Respekt vor den Kinderrechten (Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention);
2. Abschaffung von Ausbeutung, Misshandlung und Gewalt (Gesetzlicher Schutz vor Gewalt, Aufbau von Hilfseinrichtungen für Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind);
3. Beendigung von Kriegen (Konfliktlösung durch friedlichen Dialog; Schutz und Förderung von Flüchtlingskindern und Kindern, die Opfer eines Krieges geworden sind);
4. Gesundheitsförderung (Zugang zu Medikamenten und Behandlung für alle Kinder; Zusammenarbeit aller Beteiligten für eine bessere Gesundheitsförderung);
5. Bekämpfung von HIV/AIDS (Durchführung von Präventionsprogrammen; kostenlose Tests und Beratung; frei zugängliche Information; Fürsorge und Förderung von Waisenkindern und Kindern, die mit dem HIV-Virus infiziert bzw. an AIDS erkrankt sind);
6. Schutz der Umwelt (Bewahrung und Rettung der natürlichen Ressourcen; Bewusstseinsbildung und Umwelterziehung; Zugangsmöglichkeiten für Kinder mit besonderen Bedürfnissen);
7. Durchbrechen des Teufelskreis der Armut (Bildung von Anti-Armut-Komitees; Erlass von Schulden, wenn diese Fortschritten für Kindern im Weg stehen);
8. Förderung der Bildung (gleiche Chancen und Zugänge zu kostenloser und verpflichtender qualitativ guter Bildung; Schaffung eine Schulklimas, in dem Kinder gern lernen; Erziehung für das Leben einschließlich Unterricht zu den Themen Verständnis, Menschenrechte, Akzeptanz und aktiver Bürgerschaft);
9. Aktive Beteiligung der Kinder (Bewusstseinsbildung und Respekt der Menschen vor dem Recht aller Kinder, entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention umfassend beteiligt zu werden);
10. Gleichberechtigte Partnerschaft im Kampf für die Kinderrechte
Die Botschaft endet mit dem an die Erwachsenen und an die Regierungen gerichteten Satz: "Ihr nennt uns die Zukunft, aber wir sind auch die Gegenwart."
Die Ergebnisse des Kinderforums wurden zu Beginn der Plenarsitzung der Sondergeneralversammlung von zwei Kinderdelegierten vorgetragen.
(Quellen und weitere Informationen u.a. unter www.unicef.org, www.crin.org, www.weltkindergipfel.de)