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Der Staat schlägt Alarm gegen die Mobilfunkrisiken

Sind die von Mobiltelefonen ausgehende Strahlung und die Antennen gefährlich für die Gesundheit?
Ja, folgt man den Empfehlungen der Staatsregierung der Schweiz in Bern. Nein, glaubt man dem aktuellen Wissensstand. Ja, zufolge der strengen Genfer Legislation.
Diese offensichtlichen Widersprüche werden in einer Doppelbroschüre zusammengeführt, die gerade frisch aus der Presse kommt und unter der Patronage der Départments für das Innere, für Landwirtschaft und Umwelt sowie den Aktionen für Soziales und für Gesundheit [d. Kantons Genf] entstand. Caroline Dallèves, verantwortlich für Kommunikation, rechtfertigte die "Rolle des Staates zu schützen statt nur zu beruhigen".

Alarmistische Töne
Die Idee der Information der Bevölkerung - verteilt über 140 Apotheken des Kantons, in Clubs und Arbeitskreisen sowie Hochschulen und besonders in Wohnhäusern - stammt von den Stadtverordneten (Deputierten).
Diese Idee einer Information gilt dem Versuch, auf die zunehmende Beunruhigung inmitten der Bevölkerung zu antworten, die mit der Zunahme der Anzahl der Antennen verbunden auftritt - von denen es 450 im Kanton gibt, davon ein Drittel inzwischen mehr als drei Jahre.

Mit didaktischem Geschick geben die Broschüren den aktuellen Stand des Wissens - und des Nicht-Wissens (wörtlich: der Ignoranz) - wieder. "Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, die eine Aussage erlaubt, ob die für die mobile Telephonie benutzte Strahlung für die Gesundheit gefährlich ist, und - wenn ja - auf welche Weise sie wirkt.
Die Strahlen der Mobiltelefone bringen keine Erwärmung des Körpers mit sich; es ist wenig wahrscheinlich dass sie das Auftreten von Krebs begünstigen. Doch sind die nicht-thermischen Effekte auf den Organismus und ihre Konsequenzen für die Gesundheit noch unbekannt. Die statistischen Vergleiche zwischen Gruppen mit hoher Einwirkung und Gruppen mit geringer Exposition zeigen auch, in bestimmten Fällen, ein ansteigendes Risiko für Störungen des Schlafes, sogar zusätzlich für schwerere Krankheiten."

Die technischen Erläuterungen erlauben nicht, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Da es unmöglich ist, die Frage zu beantworten, ob präventive Maßnahmen nötig sind, spielt die kantonale Information die Karte der persönlichen Vorsicht.
So wird eine Liste der Empfehlungen in einem alarmierenden Ton mit der Erklärung von Caroline Dallèves verbunden: "Wenn es ein Problem geben sollte, wird man uns nicht vorhalten können, wir hätten nichts unternommen".
Um so weniger als die Genfer Legislation schon die strengste des Landes auf dem Gebiet der Regulation nicht-ionisierender Strahlen ist. Diese Regulierung beachtet nicht nur strikt die Schwellenwerte der föderalen Gesetze (Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung, NISV, bzw. französisch: ORNI), sondern fügt auch die Kategorie der sensiblen Plätze wie Privatterrassen und Balkone hinzu. Die Immissionen (Intensität der Strahlung in einer bewohnten Zone) müssen somit ganz strikt begrenzt erfolgen und die Errichtung von Antennen darüber hinaus ist untersagt.

Systematische Ablehnung neuer Antennenstandorte
In der Stadt Genf sind die Stadträte noch weiter gegangen: Sie haben ein Moratorium auf die Installation aller neuen Antennen auf öffentlichen Gebäuden eingeführt.
Die Stadtteile Versoix und Grand Saconnex haben ihrerseits ein systematisches Verbot jeglicher neuer Antennen auf ihrem Gebiet verfügt, wonach jeder Antrag (demande d'autorisation) negativ beschieden wird.
Außerdem erklärt der Direktor des Schutzdienstes gegen Lärm und nichtionisierende Strahlung, Mario Levental: "Im vergangenen Jahr haben wir etwa 40 Antennenplätze kontrolliert. Keiner hatte hohe Werte gezeigt, was belegt, dass die Berechnungen nicht willkürlich erfolgen".
Dennoch macht diese Besonderheit der Genfer Legislative nicht alle glücklich.
So hat das Bundesgericht [Bern] entschieden, dass die durch ORNI festgelegten Grenzwertbestimmungen nicht für Terrassen und auf Balkons anwendbar sind. Daraufhin haben fünf radikale Deputierte und Christdemokraten (UDC) einen Antrag gestellt, diesen Artikel [im Genfer Gesetz] zu streichen. Sie werfen diesem Teil des Gesetzes vor, die Suche nach einem Antennenstandort unmöglich zu machen. Dies sei in ihren Augen ein Handicap für die Stadt, die Welt-Telecom zur großen Messe im Oktober 2003 begrüßen will und die (wörtlich) "die Anpassung des Mobilfunknetzes an die Bedürfnisse der Zukunft behindert".

Telefonieren ja, aber mit Vorsicht
Die Resultate der wissenschaftlichen Forschung werden erwartet, so lange empfehlen die Gesundheitsbehörden des Kantons Genf Vorsicht auf verschiedenen Ebenen:
* Kürzen Sie die Dauer von Verbindungen so sehr wie möglich ab
* Halten Sie das Handy während der Verbindungsaufbaus zum Sendemasten entfernt vom Körper
* Vermeiden Sie zu telefonieren während Sie sich bewegen
* Versuchen Sie nur in Zonen zu telefonieren, wo Sie guten Empfang haben
* Sorgen Sie dafür, dass Ihr Handy von sensiblen Zonen des Körpers (für Heranwachsende die Genitalregion, für Schwangere die Bauchgegend) ferngehalten wird
* Aus Vorsichtsgründen sollen Kinder und auch Jugendliche die Benutzung von portablen Telefonen auf striktes Minimum reduzieren
* Benutzen Sie einen Handfrei-Kit
* Legen Sie Ihre Brille ab und steigen Sie aus dem Auto aus: Metall und Strahlen sind keine gute Mischung
* Vergewissern Sie sich über den Strahlungswert schon beim Kauf eines Handys
* und denken Sie daran, dass die Anti-Strahlen-Vorrichtungen bisher noch nicht den Nachweis Ihrer Wirksamkeit geliefert haben.

(Quelle: Anne-Muriel Brouet, Tribune de Genève, 21.2.2003; Übersetzung: R. Frentzel-Beyme)

Kontakt:
Info: www.geneve.ch/environnement-info,
Kataster/Cadastre des antennes: www.bakom.ch/fr/funk/freq_nutzung/standorte/index.html
Broschüre Precautions à prendre avec la téléphonie mobile: http://www.geneve.ch/bruit/rni/publications.html



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