Gesundheitsrisiko Phthalate
Phthalate wie der Weichmacher DEHP (Diethyhexylphthalat) gelten als höchst gesundheitsgefährdend. Und dennoch ist der Mensch ihnen ständig ausgesetzt. 90 % der jährlich produzierten zwei Millionen Tonnen werden als PVC-Weichmacher für die Herstellung von Fußbodenbelägen, Elektrokabel und Duschvorhängen, aber auch für Spielzeuge, Textilien, Körperpflegemittel, Lebensmittelverpackungen oder Infusionsschläuche und Blutbeutel genutzt. Diese von Haus aus harten und spröden PVC-Kunststoffe werden mit Phthalaten weich und biegsam gemacht.
Problematisch ist, dass DEHP in PVC-Artikeln in hohen Konzentrationen (10-40 %) verwendet werden muss, um seine Eigenschaften als Weichmacher ausüben zu können. Da DEHP nicht chemisch an das PVC gebunden ist, tritt ständig - abhängig von Druck und chemischer Umgebung - eine gewisse Menge durch Ausgasung oder Auswaschung aus. Von diesen Mengen - so haben Studien gezeigt - nimmt die Bevölkerung deutlich mehr auf als bisher vermutet und auch mehr, als dass keine schädlichen Auswirkungen zu befürchten wären. Besonders gefährdet sind bestimmte Risikogruppen (Schwangere, Frühgeborene/Neugeborene, Kinder in der Pubertät, Dialysepatienten, Patienten, die mehrfache Bluttransfusionen bekommen). Denn DEHP wirkt insbesondere auf die Entwicklung und das Fortpflanzungssystem, vor allem beim männlichen Geschlecht: so kann DEHP zu Veränderungen in den Hoden, verringerter Fruchtbarkeit und geringerer Spermienproduktion der Nachkommen führen. Auch Geburtsfehler und Fehlfunktionen in den Eierstöcken bei Mädchen wurden beobachtet.
Eine Studie des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit der internationalen Gesundheitsorganisation Health Care Without Harm (HCWH) kam zu dem Ergebnis, dass in ganz Europa Krankenhauspatienten, darunter auch besonders empfindliche Neugeborene, unnötig den Gefahren des Weichmachers DEHP ausgesetzt werden (BUND & HCWH: Gift am Krankenbett, www.bund.net). Denn trotz der bekannten giftigen Wirkung von DEHP ist der Schadstoff auch in medizinischen Produkten aus PVC enthalten. Die BUND-Studie zeigt, dass mit einer Ausnahme alle der 40 getesteten medizinischen Produkte aus PVC (vor allem Schläuche und Beuteln für die Infusion von Sauerstoff, Blut, Nahrung und Medikamenten) DEHP-Mengen von 17-41 % ihres Gewichts enthielten. Dabei sind Alternativen zu Weich-PVC mit der einzigen Ausnahme von Blutbeuteln (rote Blutkörperchen) für alle Verwendungen vorhanden, wie es einige Krankenhäuser in Österreich, Schweden, der Tschechischen Republik und den USA bereits vormachen.
Neben medizinischen Produkten tritt DEHP jedoch auch in ganz alltäglichen Produkten auf. So hat das Verbrauchermagazin Ökotest Flip-Flops, Badespielzeug und Schwimmhilfen auf Schadstoffe untersucht. Ergebnis: in 17 von 25 Flip-Flops, in 14 von 18 Badespielsachen sowie in 14 von 16 getesteten Schwimmhilfen fanden sich die hormonwirksamen und fortpflanzungsschädigenden Phthalate in größeren Mengen. Dass viele der Schwimmhilfen zu mehr als 20 Prozent, und manche sogar zu mehr als 60 Prozent aus Phthalaten bestehen, war sogar für die Experten von Ökotest eine böse Überraschung (Ökotest 7/2004).
Die Schwimmhilfen-Hersteller profitieren wie viele andere davon, dass ihre Produkte nicht der Spielzeugrichtlinie entsprechen müssen. Denn auf europäischer Ebene ist bisher nur die Verwendung von DEHP in Weich-PVC Beißspielzeug verboten (durch ein temporäres Notverbot vom Dezember 1999, das seither immer wieder um ein weiteres halbes Jahr verlängert wird. Derzeit erarbeitet die Kommission einen neuen Vorschlag für ein Dauerverbot). Dennoch bewegt sich was. Ab September 2004 wird die Verwendung von DEHP in Kosmetika verboten sein. Im Dezember 2004 wird das Verbot auf die DEHP-Verwendung in Zubereitungen (Mischungen chemischer Stoffe), die an die allgemeine Öffentlichkeit verkauft werden (z.B. Tinten) folgen. Allerdings entsprechen diese Verbote bisher insgesamt weniger als 5 % der Verwendung von DEHP.
Endziel sollte jedoch der Ausstieg aus Weich-PVC sein. Besonders gefährliche Stoffe wie Phthalate müssen aus dem Verkehr gezogen und durch unbedenkliche ersetzt werden. Die geplante Reform des europäischen Chemikalienrechts (REACH) wird dafür hoffentlich als Grundlage dienen.
(Quelle: EU-ÖkoNews Nr. 4/04)
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